Geschäftsreglement:
I Vorstand
Art. 1
1.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- Präsident
- Oberturner
- Sekretär
- Kassier
- Protokollführer/Archivar
- Materialverwalter
- Redaktor
- Jugendriegenleiter
- Obmann Männerriege oder Leiter Männerriege
- Vize-Oberturner
1.2. Das Amt des Vize Präsidenten wird vom Vorstand einem seiner Mitglieder übertragen.
1.3 Der Vorstand kann weitere Mitglieder, ohne Stimmrecht, zu Vorstandssitzungen beiziehen
Art. 2
2.1 Verhandlungsgegenstände können einzelnen Mitgliedern vor den Sitzungen zur Prüfung und Berichterstattung zugewiesen werden.
Art. 3
3.1. Der Präsident
- leitet Sitzungen und Versammlungen
- Vertritt den Verein gegen Aussen
- Überwacht die Handlung der Statuten
- Ist für den Vollzug der Beschlüsse verantwortlich
- zuhanden der GV verfasst er einen Jahresbericht
- visiert die Ausgabenbelege
3.1.1 Der Vize-Präsident
- Vertritt den Präsidenten im Verhinderungsfall
3.2 Der Technische Leiter
- Leitet und überwacht den Trainingsbetrieb
- Besucht die Leiterkurse und zieht geeignete Leiter nach
- Stellt das Tätigkeitsprogramm auf
- Präsidiert die technische Kommission
- Ist gegenüber dem Vorstand und der Generalversammlung verantwortlich
3.3 Der Sekretär
- Erledigt sämtliche Korrespondenz
- Verschickt Einladungen und Mitteilungen
- Führt das aktuelle Adressverzeichnis
3.4 Der Kassier
- Verwaltet das Vereinsvermögen
- Besorgt das Inkasso der Mitgliederbeiträge
- Befasst sich mit dem Versicherungswesen
- Erstellt die Jahresrechnung und den Vorschlag
- Erledigt seine entsprechende Korrespondenz
3.5 Der Protokollführer / Archivar
- Verfasst Protokolle von VS-Sitzungen, Versammlungen, Turnständen und der GV
- Überträgt sämtliche Beschlüsse in ein separates Heft
- Führt das Mitgliederverzeichnis (Personalblätter)
- Führt das Archiv gemäss Art. 44 der Statuten
3.6 Der Materialverwalter
- Sorgt für eine geordnete Aufbewahrung der Turngeräte
- Ist für deren Instandhaltung besorgt
- Erstellt und führt eine Inventarliste
- Ist für die Offerten Anfrage sowie die Beschaffung von neuen Geräten verantwortlich
3.7 Der Redaktor
- Besorgt das Presse- und Propagandawesen
- Ist für die Herausgabe des Vereinsblattes verantwortlich
3.8 Der Jugendriegenleiter
- Vertritt die Jugendriege im Vorstand
- Koordiniert die Zusammenarbeit der Hilfsleiter
- Leitet und überwacht den Turnbetrieb
- Verfasst zu Handen der Generalversammlung einen Jahresbericht
3.9 Der Obmann oder Leiter Männerriege
- Vertritt die Männerriege im Vorstand
- Sie führen die Männerriege und deren Geschäfte
- Verfasst zu Handen der Generalversammlung einen Jahresbericht
3.10 Der Vize-Oberturner
- Er unterstützt und vertritt den Oberturner
Art. 4
4.1 Der Vorstand ist berechtig, Turnstuden und Versammlungen obligatorisch zu erklären
4.2 Entschuldigungen für Militär Feuerwehrdienst, Todesfall in der Familie und berufliche Weiterbildung (mit Bestätigung).
4.3 Er entscheidet in besonderen Härtefällen
II. Auszeichnungen, Geschenke und Ehrungen
Art. 5
Auszeichnungen werden abgegeben für:
- 90 und mehrprozentiger Turnstundenbesuch
- interne Vereinswettkämpfe (Vereinsmeisterschaft, Skiwettkämpfe, Jassmeisterschaft, etc.)
Art. 6
Geschenke werden abgegeben für:
- Besondere Leistungen
- Hochzeiten von turnenden Mitgliedern
- Geburtstagsfeste von Ehrenmitgliedern, ab 70 Jahren alle 5 Jahre, für deren Abgabe ist der Obmann der Veteranen zuständig
Art. 7
7.1 Gratifikationen werden gemäss Besoldungsordnung ausgerichtet
7.2 Die Höhe der Gratifikation unterliegt der Genehmigung der Generalversammlung
III. Abordnungen
Art. 8
Der Verein lässt sich vertreten an:
- Delegiertenversammlungen des Kantonalen sowie des Seeländischen Turnverbandes
- Ortsvereinigung Täuffelen und Umgebung
- Empfängen und Jubiläen von Ortsvereinen
Art. 9
Bei Todesfällen von Mitgliedern gilt folgende Regelung:
9.1 Aktivturner: Publikation, Kranz oder Spende, Fahne inklusive Mitglieder im Vereinstrainer
9.2 Ehrenmitglieder: Publikation, Kranz oder Spende, Fahne inkl. Mitglieder
9.3 Freimitglieder: Kranz oder Spende, Fahnendelegation
9.4 Männerturner, Passivmitglieder, Gönner: Blumen
Art. 10
10.1 Dieses Geschäftsreglement tritt auf den 1. Januar 1993 in Kraft.
10.2 Es ersetzt dasjenige vom 30. Mai 1970
So beraten und einstimmig genehmigt durch die ausserordentliche Generalversammlung vom 20. Mai 1992
TV Täuffelen
Der Präsident: J. Schumacher
Der Sekretär: D. Gnägi